Strafverfügung (vereinfachtes Verwaltungsstrafverfahren)
Wird eine Verwaltungsübertretung von Organen eines Gerichtes, einer Behörde, der öffentlichen Aufsicht bzw. von der Militärpolizei aufgrund dienstlicher Wahrnehmung, eines vor ihnen abgelegten Geständnisses oder aufgrund automatischer Überwachung wahrgenommen, so kann die zuständige Behörde diese Verwaltungsübertretung mit einer Strafverfügung ahnden.