Behindertenhilfe
Anspruch auf Behindertenhilfe haben Personen, die wegen eines angeborenen oder erworbenen Leidens oder Gebrechens in Hinblick auf Erziehung, Schulbildung, Berufsausbildung, Beschäftigung und Eingliederung in die Gesellschaft dauernd wesentlich beeinträchtigt sind.
Sonja Michelitsch | Kerstin Stürzenbecher |
2.Stock, Zimmer 25 | 2.Stock, Zimmer 25 |
Tel. 03462/2606 - 246 | Tel. 03462/2606 - 245 |
E-Mail: sonja.michelitsch@stmk.gv.at | E-Mail: kerstin.stuerzenbecher@stmk.gv.at |
Beratung der Behinderten und Gewährung folgender Hilfeleistungen:
- Heilbehandlung
- Versorgung mit Körperersatzstücken, orthopädischen Behelfen und anderen Hilfsmitteln
- Erziehung und Schulbildung
- Teilhabe an Beschäftigung in der Arbeitswelt
- Lebensunterhalt
- Tagesbegleitung und Förderung
- Beschäftigung in Einrichtungen für psychisch beeinträchtigte Menschen
- Wohnen in Einrichtungen
- Übernahme von Fahrtkosten
- Zuschuss für behindertengerechte Ausstattung von Kraftfahrzeugen
- Übernahme der Entgelte in Pflegeheimen
- Mietzinsbeihilfe bei erheblicher Bewegungsbehinderung
- mobile sozialpsychiatrische Betreuung
- Hilfe zum Wohnen
- Entlastung der Familie
- Gestaltung der Freizeit
- Zuschuss für notwendige bauliche Änderungen der Wohnung oder des Wohnhauses
- Persönliches Budget
- Feststellung des Pflegebedarfs gemäß § 35a Pflichtschulerhaltungsgesetz
In all diesen Angelegenheiten sind die Anträge an die Bezirkshauptmannschaft über die Wohnsitzgemeinde einzubringen. Nähere Informationen finden Sie unter diesem Link...