Amtsärztin
- Medizinische Untersuchungen zur Erstellung amtsärztlicher Gutachten, wie z.B. nach dem Führerschein-, Behinderten-, Mutterschutz-, Jagd-, Fischereigesetz; aber auch im Rahmen von Gewerbe- und Wasserrechtsverfahren; Verfahren nach dem Veranstaltungsgesetz.
- Amtsärztliche Untersuchungen finden grundsätzlich dienstags und donnerstags sowie nach telefonischer Vereinbarung statt. Ausgenommen davon sind Urlaubs- und Krankenstandszeiten.
- Sanitäre Aufsicht über Krankenanstalten, Ambulatorien, Heil- und Kuranstalten, Apotheken, öffentliche Bäder.
- Organisation der Umgebungsuntersuchungen gemäß Tbc- und Epidemiegesetz im Falle von meldepflichtigen Erkrankungen.
- Impfwesen: Impfberatung; Organisation und Durchführung von Schulimpfungen und saisonaler Impfungen in der Bezirksverwaltungsbehörde (gegen FSME und Grippe).