Katastrophenschutz
Aufgaben des Katastrophenschutzes
Der Katastrophenschutz auf Bezirksebene umfasst folgende Aufgaben:
- Vollziehung des Steiermärkischen Katastrophenschutzgesetzes zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 22/2013 (StKGes) und seiner Verordnung
- Hilfestellung bei der Erstellung und Aktualisierung der Gemeindekatastrophenschutzpläne
- Erstellung und Aktualisierung des Bezirkskatastrophenschutzplanes
- Vertreter des Einsatzleiters im Großschadens- bzw. Katastrophenereignis vor Ort (koordinierte Führung im behördlichen Krisenmanagement)
- Unterstützung von Gemeinden in Schadensfällen
- Kontakt mit Einsatzorganisationen
- Vorbereitung und Durchführung von Seminaren gemäß § 4 der Verordnung zum Stmk. Katastrophenschutzgesetz, LGBl. Nr.80
- Teilnahme an der Aus- und Fortbildung gemäß § 4 der Verordnung zum Stmk. Katastrophenschutzgesetz, LGBl. Nr.80
- Erhebung der Gefahrenpotentiale des Bezirkes
- Erhebung der § 8(2) Betriebe (störfallgeneigte Betriebe gemäß § 8 (2) des StKGes. im Bezirk
- Erstellung von Alarm-, Maßnahmen- und Katastrophenschutzplänen
- Vorbereitung und Durchführung von Planspielen und Übungen
- Teilnahme an Übungen der Einsatzorganisationen
- Informationsmanagement nach innen und außen
- Koordinierung des Teams der Krisenintervention
Katastrophenschutzreferentin
Petra Weber
8530 Deutschlandsberg, Kirchengasse 7, 1. Stock
03462/2606-229, Fax. 03462/2606-550
E-Mail: p.weber@stmk.gv.at
Zuständigkeiten
- Behördliches Krisenmanagement
Weitere Aufgaben der Referentin:
- Vereinsgesetz
- Veranstaltungsgesetz